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   LG Bamberg, 12.08.2022 - StVK 59/22   

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https://dejure.org/2022,47337
LG Bamberg, 12.08.2022 - StVK 59/22 (https://dejure.org/2022,47337)
LG Bamberg, Entscheidung vom 12.08.2022 - StVK 59/22 (https://dejure.org/2022,47337)
LG Bamberg, Entscheidung vom 12. August 2022 - StVK 59/22 (https://dejure.org/2022,47337)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    StVollzG § 109, § 110, § 112; BayStVollzG Art. 52
    Gerichtliche Zuständigkeit bei Geltendmachung eines Anspruchs auf Auszahlung von Eigengeld eines Gefangenen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Nürnberg, 29.01.1999 - Ws 1531/98

    Antrag eines Gefangenen auf Auszahlung seines Eigengeldes; Aufrechnung der

    Auszug aus LG Bamberg, 12.08.2022 - StVK 59/22
    Soweit dies beispielsweise das OLG Nürnberg in dessen Beschluss v. 29.01.1999, Az.: Ws 1531/98, anders beurteilt, steht dies der Ansicht der Kammer im vorliegenden Fall nicht entgegen.
  • OLG Frankfurt, 09.02.1994 - 3 Ws 675/93
    Auszug aus LG Bamberg, 12.08.2022 - StVK 59/22
    Wird bei Verfügungen der Anstalt über Hausgeld des Gefangenen (Art. 50 BayStVollzG) uneingeschränkt die Qualifizierung dieser Handlung als Vollzugsmaßnahme i.S.d. §§ 109 ff. StVollzG bejaht, begegnet die Einordnung der aus der Führung und Verwaltung des Eigengeldes des Gefangenen erwachsenen Beziehungen unterschiedlichen Auffassungen, wenn auch überwiegend bei Maßnahmen des Anstaltsleiters, die das Eigengeld des Gefangenen betreffen, grundsätzlich der Rechtsweg nach §§ 109 ff. StVollzG bejaht wird (vgl. u.a. KG, Beschluss vom 9.5. 2003 - 3 Ws 135/03 Vollz, OLG Frankfurt, StV 1994, 384; OLG Hamburg, ZfStrVo 1995, 370).
  • OLG Hamburg, 31.08.1994 - 3 Vollz (Ws) 17/94
    Auszug aus LG Bamberg, 12.08.2022 - StVK 59/22
    Wird bei Verfügungen der Anstalt über Hausgeld des Gefangenen (Art. 50 BayStVollzG) uneingeschränkt die Qualifizierung dieser Handlung als Vollzugsmaßnahme i.S.d. §§ 109 ff. StVollzG bejaht, begegnet die Einordnung der aus der Führung und Verwaltung des Eigengeldes des Gefangenen erwachsenen Beziehungen unterschiedlichen Auffassungen, wenn auch überwiegend bei Maßnahmen des Anstaltsleiters, die das Eigengeld des Gefangenen betreffen, grundsätzlich der Rechtsweg nach §§ 109 ff. StVollzG bejaht wird (vgl. u.a. KG, Beschluss vom 9.5. 2003 - 3 Ws 135/03 Vollz, OLG Frankfurt, StV 1994, 384; OLG Hamburg, ZfStrVo 1995, 370).
  • VG Stuttgart, 18.08.2022 - 9 K 3739/21

    Ausweisung eines Ausländers; Einreise- und Aufenthaltsverbot;

    Mit Beschluss des Landgerichtes Ulm vom 28.02.2022 (Az. StVK 59/22) ist der Kläger nach Verbüßung von zwei Dritteln seiner Haftstrafe zum 25.04.2022 aus der Haft entlassen und die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt worden.
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